Ab 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland eine wichtige Neuerung in der zahnärztlichen Vorsorge für Kinder:
Die bisherigen Früherkennungsuntersuchungen werden durch sechs feste Vorsorgetermine (Z1–Z6) ersetzt. Diese richten sich an Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum 6. Lebensjahr und sind nun genau wie die kinderärztlichen U-Untersuchungen im Gelben Vorsorgeheft dokumentiert.
Ziel der neuen Regelung ist es, Zahnerkrankungen wie frühkindliche Karies noch früher zu erkennen oder idealerweise ganz zu vermeiden. Denn gesunde Milchzähne sind entscheidend für die Sprachentwicklung, das Kauen und die spätere Zahngesundheit.
Bei den Z-Untersuchungen kontrolliert die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Entwicklung von Zähnen, Mund und Kiefer. Außerdem erhalten Eltern wichtige Tipps zur richtigen Zahnpflege, zur zahngesunden Ernährung und zum sinnvollen Einsatz von Fluoriden.
Die Termine verteilen sich altersgerecht von den ersten Zähnchen bis zum Vorschulalter. Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Unser Tipp: Bringen Sie das Gelbe Heft einfach zum Zahnarzttermin mit, so bleibt die Zahngesundheit Ihres Kindes von Anfang an im Blick.